Beiträge
Mitgliedsbeiträge - Leistungen - Kündigungen
AKTIVE MITGLIEDSCHAFT (normale Mitgliedschaft)
- Benutzung der Halle an allen Trainingstagen
- Plasikbälle stehen zur freien Verfügung
- Turnierstartgelder werden im Schüler- und Jugendbereich vom Verein übernommen
- alle Trainigsangebote unter Anleitung (Schüller, Jugend, Hobby und Freizeit)
- je nach Event kostenlose bzw. verbilligte Teilnahme (z.B. Kanutour, Bowling, Feten)
- Spiel & Spaß
Alter von 0-13 Jahre
- Aufnahme : 5,00 Euro
- Kosten / Monat : 2,66 Euro
- Jahresbeitsrag : 32,00 Euro
Alter von 14-17 Jahre
- Aufnahme : 10,00 Euro
- Kosten / Monat : 4,00 Euro
- Jahresbeitrag : 48,00 Euro
Alter ab 18 Jahre
- Aufnahme : 15,00 Euro
- Kosten / Monat : 7,08 Euro
- Jahresbeitag : 85,00 Euro
PASSIVE MITGLIEDSCHAFT (beinhaltet folgende Leistungen)
- 1/2 des normalen Jahresbeitrages (Aufnahmekosten sind wie bei aktiver Mitgliedschaft)
- je nach Event kostenlose bzw. verbilligte Teilnahme (z.B. Kanutour, Bowling, Feten)
- ein passives Mitglied nimmt nicht am aktiven Sportbetrieb teil
- die genaue Beschreibung findet ihr in unserer Satzung § 3b
- Spaß kostet nichts :-)
Familienregelung
1 Elternteil (Et) normaler Beitrag (n.B.),
2 Et 3/4 n.B., jedes weitere Kind 0-18 J. 1/2 n.B.
jedes weitere Kind 1/2 n.B.
- weiterhin benötigen wir eine "Erlaubnis zur Veröffentlichung von Fotos"
- einfach Ausdrucken und einen der Trainer oder Vorstandsmitglieder mitgeben
- nach Eingang beim Vorstand erhält das neue Mitglied eine Bestätigung per Post
Sonderbeiträge in Anspruch nehmen :
Für die Nutzung der Sonderbeiträge müssen für jedes neue Mitglied eine eigene
Beitrittserklärung ausgefüllt werden.Die Regeln werden dann automatisch vom Vorstand
angewendet.
SATZUNG :
kann hier als pdf geladen werden (Stand 2017)
ZAHLUNGSART : Einzugsermächtigung
Um den Zahlungsverkehr zu vereinfachen wird gebeten, dem Verein eine
Einzugsermächtigung zu erteilen.Diese kann vom Mitglied jederzeit widerrufen
werden. Bei Fragen bitte an : Andreas Kreder (Kassenwart)
KÜNDIGUNG : Schriftlich
Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist mit einer Frist von 1 Monaten zum Jahresende
direkt an den Vorstand (Andreas Kreder) zu richten. Zuviel bezahlte Beitäge werden nicht
ausgezahlt.Sonderregelungen werden in der Satzung genannt.